Anlage 3 WpIPrüfbV
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 21 - 23)
Wertpapierinstitut:Berichtszeitraum:Prüfungsstichtag:Prüfungsleiter vor Ort:
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen: ________a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten ________ €b)– Nicht belegt –3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden ____,____%b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden ____,____%c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 ________4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden ____,____%b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden ____,____%c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 ________5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG: ________6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:a)EU/EWR-Staaten________b)Drittstaaten________davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 ________7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:a)im Inland____/____b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___c)in Drittstaaten___/__/___davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:a)im Inland________b)im Ausland________
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Num- merVorschriftPrüfungspflichtenFest- stellungFund- stelleA. Geldwäsche/TerrorismusfinanzierungI. Interne Sicherungsmaßnahmen1.§ 5 Absatz 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung2.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung3.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)4.§ 6 Absatz 2 Nummer 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen5.§ 6 Absatz 2 Nummer 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen6.§ 6 Absatz 2 Nummer 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung7.–nicht belegt8.§ 6 Absatz 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen SicherungsmaßnahmenII. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden9.§ 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen10.§ 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)11.§ 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)12.§ 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)13.§ 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)14.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen15.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen16.§ 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)17.§ 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG, § 35 WpIGDurchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)18.§ 17 Absatz 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung19.–nicht belegtIII. Sonstige Pflichten20.§ 6 Absatz 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung22.§ 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten23.§ 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)24.§ 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwGBefolgung von Anordnungen25.§ 37 WpIGEinhaltung von GeschäftsverbotenB. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG26.§ 33 Absatz 1 WpIGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen27.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen28.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen29.–– Nicht belegt –30.§ 33 Absatz 2 WpIG i. V. m. § 8 GwGDurchführung der Untersuchungspflicht31.§ 33 Absatz 3 WpIGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen32.§ 33 Absatz 4 WpIGBefolgung von Anordnungen33.§ 33 Absatz 5 WpIG i. V. m. § 7 GwGWahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)